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Infos zum neuen Schuljahr
An die Erziehungsberechtigten
Informationen und Anmeldeformulare
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Halbjahreszeugnis melden Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an oder wenn Ihr Kind einen Schulwechsel an unsere Schule wünscht. Damit diese Anmeldung reibungslos abläuft, bitten wir Sie, nachfolgende Informationen zu beachten und nachfolgende Formulare ausgefüllt einzureichen oder zum Anmeldetermin mitzubringen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Halbjahreszeugnis melden Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an oder wenn Ihr Kind einen Schulwechsel an unsere Schule wünscht. Damit diese Anmeldung reibungslos abläuft, bitten wir Sie, nachfolgende Informationen zu beachten und nachfolgende Formulare ausgefüllt einzureichen oder zum Anmeldetermin mitzubringen:
- Anmeldeformular: Dazu gehören der Schüleraufnahmebogen, die Erklärung zur Sorgeberechtigung, die Einwilligung in die Daten-Nutzung mit IServ. Diese drei Formulare müssen von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein und im Original eingereicht werden.
- ggf. Negativbescheinigung des Jugendamtes/Gerichtsurteil zum Sorgerecht
- Kopie der Geburtsurkunde/Ausweises
- Kopie des Halbjahreszeugnisses Klasse 4 der Grundschule / bzw. letztes Zeugnis bei Schulwechsel im laufenden Schuljahr
- Kopie des Impfausweises (Deckblatt + Eintrag der 2-fachen Masernimpfung)
- Kopie des Schwimmausweises (Bronze/Silber/Gold)
- ggf. Kopie der Unterlagen zur Ermäßigung bzw. Befreiung der Schulbuchausleihe
Den Busfahrkartenantrag stellen Sie online beim Landkreis Stade, >>> Homepage Landkreis Stade/Schülerbeförderung
Informationen und Formulare
zum Herunterladen
- Informationen zur Anmeldung
- Informations- und Anmeldeformulare
- Unterrichtsbeginn 5. Klassen
- Anmeldung eines Schülers (Schüleraufnahmebogen inkl. Datenschutz IServ)
- Anmeldung eines Schülers (Schüleraufnahmebogen ukrainisch inkl. Datenschutz IServ)
- Masernschutzgesetz
- Wichtige Informationen zum Schulstart
- Важлива інформація про початок школи
- Mensa: Informationen und Kundenkonto
Die Schule
Schulbuchausleihe
- Schreiben zur Schulbuchausleihe
- Hier online für die Schulbuchausleihe anmelden
(falls nicht freigeschaltet, bitte an das Sekretariat wenden)
Materiallisten
Regelungen & Hinweise
Hinweise zu Schulausfällen
Bei winterlichem Schulausfall: Landkreis Stade informiert über Radio, Internet, Twitter und App
Landkreis Stade. Auch wenn der Herbst geradezu sommerlich zu Ende geht – der Winter kommt. Die Kinder freuen sich auf die weiße Pracht, doch können Eis und Schnee den Weg zur Schule erschweren. An solchen Tagen gilt es, mehr Zeit für den Schulweg einzuplanen.
Denn nur bei extremer Witterung fällt die Schule aus. Die Erziehungsberechtigten dürfen im Einzelfall jedoch selbst entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.Ob die Schule ausfällt, wird bei extremem Schneefall oder gefährlichem Glatteis am frühen Morgen entschieden.
Ein kreisweiter Unterrichtsausfall wird so schnell wie möglich im Radio, unter www.landkreis-stade.de im Internet sowie über die App „Schulausfall?“ (NOLIS) vom Landkreis bekannt gegeben. Wer dem Landkreis Stade auf Twitter folgt (@lkstade), wird auch über den Kurznachrichtendienst informiert.
Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit
Bei der Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit stehen zum einen die Schulpflicht und zum anderen die Demonstrationsfreiheit im Widerstreit zueinander.
Grundsätzlich rechtfertigt die Teilnahme an Demonstrationen nicht das Fernbleiben vom Unterricht und somit auch keine Beurlaubung vom Unterricht, so lange das mit der Demonstration verfolgte Anliegen nicht weniger nachhaltig auch außerhalb der Unterrichtszeit verfolgt werden kann.
- Eine kurzzeitige Beurlaubung wegen der Teilnahme an einer Demonstration kann nur dann ausnahmsweise erteilt werden, wenn das mit der Demonstration verfolgte Ziel nicht mehr nach Beendigung des Unterrichts, also in der Freizeit, verwirklicht werden kann und zugleich das Anliegen der Demonstration dem Bildungsauftrag der Schule entspricht und entsprechend schutzwürdig ist.
Ein Antrag auf Beurlaubung wäre durch den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin oder ansonsten durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorab schriftlich mit der Angabe der Gründe für die Beurlaubung bei der Schulleitung einzureichen.
Die Entscheidung über die Beurlaubung erfolgt nach pflichtgemäßer Ermessensausübung durch die Schulleitung.
- In allen anderen Fällen, die die Mehrzahl darstellen dürften, rechtfertigt die Teilnahme an Demonstrationen nicht das Fernbleiben vom Unterricht. Eine Beurlaubung kann daher nicht erteilt werden.
Bleibt der Schüler/die Schülerin dennoch ohne Beurlaubung durch die Schulleitung dem Unterricht fern, stellt dies ein unentschuldigtes Fehlen dar mit der Folge, dass für diese Zeit angesetzte schriftliche Arbeiten ebenso wie anstehende mündliche Lern-/Leistungskontrollen ggf. auch mit „ungenügend“ bewertet werden können. Schüler/Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe haben für versäumte Klausuren/fachpraktische Arbeiten in der Regel eine Ersatzleistung zu erbringen.
Für beide Fälle gilt:
Die Teilnahme an einer Demonstration ist keine Schulveranstaltung. Schülerinnen und Schüler sind also während der Teilnahme an der Demonstration sowie auf dem Weg nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Personenschäden versichert. Auch Sachschäden werden nicht ersetzt.
Quelle: Homepage der Nds. Landesschulbehörde